Gesetzlich vorgeschriebene Registrierkassa



Alle österreichischen Betriebe mit einem Barumsatz von über € 7.500,- und einem Gesamtjahresumsatz von über € 15.000,- sind verpflichtet, eine Registrierkassa anzuschaffen.
Die Umsetzung des Gesetzes erfolgt in drei Teilen, 1.1.2016, 1.5.2016 und 1.1.2017.

Wobei gerade der 1.5. interessant ist, da diese Frist nachträglich vom Verfassungsgerichtshof eingeführt wurde. Ab da an muß die Abrechnung mit einer Registrierkassa erfolgen, die den gesetzl. Bedingungen endspricht.
Ab dem 1.1.2017 kommt noch die Signierung der Rechnungen dazu.

Deshalb haben wir unser Faktura-Modul des x-CMS Systems den gesetzl. Voraussetzungen angepasst und Registrierkassatauglich gemacht.

Neben den vorgeschriebenen Logg, Archivierungs und Dokumentationsvorgaben wartet die neue Version auch mit zahlreichen neuen Änderungen auf, wodruch das Arbeiten mit x-CMS-Faktura noch einfacher und komfortabler wird.

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